Förderung2021-02-13T12:54:53+01:00

Förderprogramme der Kommunen

Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Bund und Ländern werden Solaranlagen von zahlreichen Kommunen und Energie- versorgungsunternehmen gefördert. Erkundigen Sie sich bei der Energieberatungsstelle oder dem Umweltamt Ihrer Stadt!

Förderprogramm Solarstrom Wiesbaden

Mit dem Förderprogramm gewährt die Landeshauptstadt Wiesbaden Investitionszuschüsse für Solarstromanlagen, Batteriespeicher und eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich des netzseitigen Anschlusses als Voraussetzung zur Netzeinbindung.

Photovoltaikanlage

Neue Photovoltaikanlagen, an Außenwandflächen, Garagen, Carports, Terrassen, sowie auf Dachflächen, werden mit folgendem gestaffelten Zuschuss gefördert.

Anlagengröße:

  • bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 Euro
  • bis 6,0 kWp pauschal mit 400 Euro
  • größer 6,0 kWp pauschal mit 500 Euro

Batteriespeicheranlage

Neue Batterie-Speichersysteme werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage mit folgendem gestaffelten Zuschuss gefördert.

Batteriespeichergröße (Nutzkapazität):

  • bis 3,0 kWh pauschal mit 300 Euro
  • bis 6,0 kWh pauschal mit 400 Euro
  • größer 6,0 kWh pauschal mit 500 Euro

Zählerplatzumbau

Wird als Voraussetzung für die Einbindung der neuen Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten zwingend vom Netzbetreiber gefordert, wird die Herrichtung des Zählerplatzes mit maximal 250 Euro gefördert.

Anlagenoptimierung PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement

Werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zusätzliche Komponenten der Anlagenüberwachung / Optimierung zum Internet oder rechnergestützten Anlagen-Monitoring und zum Einspeisemanagement eingesetzt, wird ein weiterer Förderzuschuss von 100 Euro gewährt.

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Solarförderung der Stadt Neu-Isenburg

Seit 2004 fördert die Stadt Neu-Isenburg den Einbau von Photovoltaikanlagen.

Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen.

Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage.

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Solarförderprogramm 2030 – Förderung für Photovoltaik, Stromspeicher und Solarthermie

Durch die Solarstromförderung der Stadt wurden in den letzten 20 Jahren rund 220 Solaranlagen mit einer installierten Leistung rund 1.700 kWp finanziell unterstützt. Kombiniert mit der vorherigen Beratung und einem kostenfreien PV-Check, der eine neutrale Ertrags- und Kostenmodellierung beinhaltet, zeigt sich hier die erfolgreiche Arbeit des Energie- und Klimaschutzbüros. Nun wurde die Fördersumme im Bereich Photovoltaik gerade für Kleinanlagen bis 10 kWp verbessert.
Folgende neue Fördersätze gelten:

Photovoltaik (Sonnenstrom plus)
– 100 Euro/kWp installierte Leistung
– maximal 1.000 Euro Förderung

·  PV-Anlagen bis 10 kWp:                      Basisförderung 100 Euro/kWp

Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:

·  bis 5 kWh:                                           Speicherbonus 100 Euro/kWh
·  5-10 kWh:                                           Speicherbonus   65 Euro/kWh
·  10-15 kWh:                                         Speicherbonus   50 Euro/kWh

Mehr Info unter: hier klicken

Förderprogramme der Bundesländer

Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Kommunen werden Photovoltaikanlagen auch von einigen Bundesländern gefördert. Hier finden Sie die aktuellen Förderprogramme in Bayern und in Rheinland-Pfalz.

Solar-Speicher-Programm in Rheinland-Pfalz

Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte und kommunale Liegenschaften (bspw. Schulen) sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern und anderen Akteuren der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Privathaushalte
  • Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
  • Unternehmen
  • Vereine
  • Karitative Einrichtungen

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.

Speicher für kommunale Liegenschaften sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Speichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen und Speichern auszurüsten.

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10.000-Häuser-Programm: PV-Speicher-Programm in Bayern

Mit dem PV-SpeicherBonus sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Insgesamt soll durch das Programm der dezentrale Ausbau der Photovoltaik (PV)-Nutzung in Bayern vorangebracht werden. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Photovoltaikstroms kann mithilfe eines Batteriespeichers erhöht werden. Durch eine intelligente Verknüpfung, z. B. mittels Smart-Meter-Gateway, haben Nutzer zukünftig die Möglichkeit, ihren Batteriespeicher in das öffentliche Stromnetz einzubinden, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und an einer regionalen Vermarktung teilzunehmen.

Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) können Sie eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro erhalten. Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach dem geringeren Wert, d.h. wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die PV-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, dann wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.

Nutzbare Kapazität Batteriespeicher und Leistung PV-Anlage Förderung
3,0 bis 3,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 3,0 kWp (PV-Anlage) 500 €
4,0 bis 4,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 4,0 kWp (PV-Anlage) 600 €
5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) 700 €
6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) 800 €
7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage) 900 €
8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) 1.000 €
9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) 1.100 €
10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) 1.200 €
11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) 1.300 €
usw. usw.
ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) 3.200 €

Mehr Info unter: hier klicken

Förderprogramme der KFW

Laden Sie Ihr E-Auto mit staatlicher Förderung auf. Deshalb fördert die Bundes­regierung alle, die auf ein umwelt­freund­liches Elektro­auto um­steigen und dafür zu Hause eine Lade­station installieren.

Ladestation / Wallbox für Elektroautos – Wohngebäude

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
  • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges).

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Hier geht es direkt zum Antrag: Link

Aktuelle Referenzen

Hier informieren wir Sie über unsere neusten Projekte.

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