Förderprogramme der Kommunen
Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Bund und Ländern werden Solaranlagen von zahlreichen Kommunen und Energie- versorgungsunternehmen gefördert. Erkundigen Sie sich bei der Energieberatungsstelle oder dem Umweltamt Ihrer Stadt!
Die kostendeckende Vergütung (KV) sichert den privaten Betreibern einer Solaranlage den gleichen „angemessenen Gewinn“, welcher der Stromwirtschaft zugestanden wird. Welche Kommunen die KV unterstützen zeigt der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) auf einer Deutschlandkarte.
Solarförderung der Stadt Neu-Isenburg
Seit 2004 fördert die Stadt Neu-Isenburg den Einbau von Photovoltaikanlagen.
Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen.
Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage.
Hier geht’s zum Förderantrag: hier klicken

Solarförderprogramm 2020 Mörfelden-Walldorf
Das mit Abstand größte Ausbaupotential für Erneuerbare Energien in Mörfelden-Walldorf liegt bei der Photovoltaik, gefolgt von der Solarthermie.
Gerade die Photovoltaik bietet in Mörfelden-Walldorf neben dem Einsparpotential nach wie voreine sehr hohe Wertschöpfung.
Ziel ist eine Verdopplung der Solarenergieerzeugung bis 2020 ab Inkrafttreten des Solarförderprogramms 2020 in Mörfelden-Walldorf
Umfang der Förderung
- PV-Anlagen bis 30 kWp: Basisförderung 30 €/kWp
In Verbindung mit Stromspeicher bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:
- bis 5 kWh: Speicherbonus 100 €/kWh
- 5-10 kWh: Speicherbonus 65 €/kWh
- 10-15 kWh: Speicherbonus 50 €/kWh
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KfW Solarförderung 2016: Kredite und Zuschüsse
Die Solarförderung für Photovoltaikanlagen umfasst 2015 die gesetzliche Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom, die Förderung für Stromspeicher sowie zinsgünstige Kredite verschiedener Banken. Solarthermie Anlagen wird als Solarförderung 2015 ein finanzieller Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt sowie Zuschüsse und Darlehen bei der KfW Bankengruppe.

Erneuerbare Energien – Speicher
- ab 1,10 % effektiver Jahreszins
- auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen
- günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
- Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich
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Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik – Privatpersonen
- günstiger Kredit für alle, die Sonnenenergie zur eigenen Stromerzeugung nutzen wollen
- ab 1,10 % effektiver Jahreszins
- günstiger Kredit mit Tilgungszuschussbis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
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Erneuerbare Energien – Standard – für Unternehmen
- Kredit bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- ab 1,10 % effektiver Jahreszins
- geeignet für Unternehmen jeder Größe
- langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
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Einspeisevergütung 2016 für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütung ist der Hauptpunkt des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – der Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Solaranlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Energie entrichten, wenn dieser in das öffentliche Netz eingespeist wird. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Vergütungssätze seit 1. Januar 2016 und die zu erwartenden monatlichen Änderungen ab 1. Juli 2016.

Einspeisevergütung für eine typische Aufdachanlage bis 10 kWp
- ab 01.01.2016 – 31.03.2016 – 12,31 ct/kW
- ab 01.04.2016 – 30.06.2016 – 12,31 ct/kW

Einspeisevergütung für mittlere Dachanlagen von 10 kWp bis 40 kWp
- ab 01.01.2016 – 31.03.2016 – 11,97 ct/kW
- ab 01.04.2016 – 30.06.2016 – 11,97 ct/kW

Einspeisevergütung für größere bis sehr große Dachanlagen von 40 kWp bis 500 kWp
- ab 01.01.2016 – 31.03.2016 – 10,71 ct/kW
- ab 01.04.2016 – 30.06.2016 – 10,71 ct/kW

Einspeisevergütung für große Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen bis 500 kWp
- ab 01.01.2016 – 31.03.2016 – 8,53 ct/kW
- ab 01.04.2016 – 30.06.2016 – 8,53 ct/kW

Förderung für Elektroautos und Ladestationen
Elektromobilität ist ein Thema von „hoher strategischer Bedeutung“ für die Bundesregierung. Zielsetzung des Bundes ist es, dass bis 2020 1 Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Um dies zu erreichen, wurde das Thema Elektromobilität in das Integrierte Energie- und Klimaprogramm aufgenommen und ein Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität (NEP) verabschiedet. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) etablierte den Förderschwerpunkt „Modellregionen Elektromobilität“ und unterstützt ausgewählte Regionen mit insgesamt 115 Millionen Euro.