Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine PV-Anlage als in Betrieb genommen, wenn sie das erste Mal Solarstrom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage verbraucht wird. Dieser Zeitpunkt ist besonders wichtig, um die Höhe der zukünftigen Einspeisevergütung gemäß EEG festzulegen und kann durch Zeugen, Bilder oder ein Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten werden.